Für die meisten Menschen vergeht kein Tag, an dem sie Lärm nicht in irgendeiner Form ausgesetzt sind. Dabei ist er nicht nur störend, sondern wirkt sich auch negativ auf das allgemeine Wohlbefinden und die Gesundheit aus. Neben Straßen- und Schienenlärmsorgen besonders Maschinen, große Anlagen und Fahrzeuge der Industrie für eine enorme Geräuschkulisse. Hiervon sind in erster Linie Mischgebiete betroffen, doch Gewerbelärm ist auch im Wohngebiet immer häufiger ein Thema.
Ziel ist es also, diese Lärmbelästigung langfristig auf ein Minimum zu reduzieren. Deshalb haben wir die wichtigsten Informationen zum Thema Lärmschutz in der Industrie für Sie zusammengestellt. Mit Schallschutzwänden für Industrie und Gewerbe schirmt RAU® Sie effektiv gegen Lärm ab.
Industrie- und Gewerbelärm: Was ist das? Wo liegt der Unterschied?
Zunächst ist es wichtig, den Unterschied zwischen Industrielärm und Gewerbelärm zu verdeutlichen. „Industrie“ und „Gewerbe“ unterscheiden sich durch die dort angesiedelten Betriebe. In einem Industriegebiet finden Sie Unternehmen, die ein hohes Maß an Umweltbelastung, wie Lärm und Schadstoffe, verursachen. Sie dürfen sich deshalb nicht in Wohngebieten befinden. Durch die baulichen Gegebenheiten in beispielsweise Lagerhallen wird Schall stärker reflektiert, was wiederum die Lautstärke erhöht. Industrielärm meint also den hohen Geräuschpegel, der in diesem Gebiet durch die Produktion und notwendige Maschinen und Fahrzeuge entsteht.
Gewerbegebiete, und damit auch Gewerbelärm, werden als weniger belastend eingestuft und treten dadurch vermehrt in Mischgebieten auf. Auch hier gelten die Herstellung von Gütern sowie Liefer- und Kundenverkehr als die entscheidenden Lärmquellen. Als angrenzender Immissionsort ist Schalldämmung gegen Gewerbelärm besonders für Nachbarschaften essenziell. Lärmschutzwände stellen hier die optimale Lösung dar, um sowohl Akustik als auch die Lebensqualität zu verbessern.
Welche Vorschriften gibt es für Schallschutz in der Industrie? Wer ist betroffen?
Geht es um Lärm und Schallschutz in der Industrie und dem Gewerbe, sollten Sie das Bundesimmissionsschutzgesetz, kurz BImSchG, beachten. Dieses gibt Immissionsrichtwerte vor, die erhebliche Belästigungen verhindern oder ihnen idealerweise vorbeugen sollen. Der dadurch entstehende Beurteilungspegel entscheidet darüber, welche Anlagen und Betriebe aufgrund von hoher Geräuschproduktion genehmigungsbedürftig sind. Auch die Ansprechpartner bei Lärmbelästigung durch Industrie und Gewerbe sind durch dieses Gesetz festgelegt. Neben den Gewerbetreibenden selbst sind sowohl das Gewerbeaufsichtsamt als auch das örtliche Umweltamt für Lärmquellen dieser Art zuständig.
Die folgenden Immissionsrichtwerte in Dezibel (dB) müssen eingehalten werden:
Industriegebiet: 70 dB(A) tagsüber und nachts
Gewerbegebiet: 65 dB(A) tagsüber, 50 dB(A) nachts
Mischgebiet: 60 dB(A) tagsüber, 45 dB(A) nachts
Wohngebiet: 50 dB(A) tagsüber, 35 dB(A) nachts
Warum ist Schutz vor Industrielärm so wichtig?
Industrieller und gewerblicher Lärm stellen eine Umwelteinwirkung dar, die Menschen auf Dauer krank machen kann. Lärmschutz in und um Industrie- und Gewerbegebiete ist deshalb aus verschiedenen Gründen wichtig. Während Schallschutzwände die an die Industrie angrenzenden Orte wirksam vor Lärmbelästigung schützen, kommt eine ruhige Geräuschkulisse besonders den Arbeitenden innerhalb dieser Gebiete zugute. Reduzierter Schall verbessert nachweislich das Arbeitsumfeld, was sich langfristig positiv auf Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden auswirkt. Durch geringere Lärmbelästigung steigen darüber hinaus die Aufmerksamkeit und damit auch die Arbeitssicherheit. Krankheitsbedingten Ausfällen wird so effektiv entgegengewirkt und die dadurch entstehende Kosten gesenkt. Schallschutzwände für die Industrie, wie die Produkte von RAU®, gewährleisten Ihnen somit eine Win-win-Situation.
Wo genau wird Schallschutz gegen gewerblichen Lärm benötigt?
Lärmschutz gegen Industrie- und Gewerbelärm kann aktiv und passiv sichergestellt werden. Von passivem Schallschutz sprechen wir bei einer Lärmsanierung bereits vorhandener Gebäude und Strukturen, aktiver Lärmschutz hingegen meint Maßnahmen, die direkt an der Geräuschquelle angesiedelt sind. Das perfekte Beispiel hierfür sind Lärmschutzwände. Diese senken den Pegel der störenden Geräusche in Industriegebieten nachweislich, da sie die Ausbreitung der Schallwellen durch Absorption verhindern.
In Mischgebieten kommen Schallschutzwände und Lärmsanierung beim Anwohnerschutz zum Tragen. Schallschutz in Industriegebieten zeigt sich durch die Einhausung von Anlagen wie lauten Generatoren oder Klimasystemen und dient somit dem Schutz der Personen vor Ort, sprich Arbeitnehmern, Lieferanten und sämtlicher Kundschaft.