Besonders in Ballungsräumen entwickelt sich durch das wachsende Verkehrsaufkommen und einen steigenden Mobilitätsbedarf eine Belastung durch Lärm. Neben Straßenverkehrslärm entsteht auch durch Straßenbahnen und Busse ein hoher Geräuschpegel. So gehören beispielsweise Linienbusse neben LKWs zu den schwersten Fahrzeugklassen im Innenstadtverkehr und sorgen somit ebenfalls für laute Fahrgeräusche. Auch das Vorbeifahren einer Tram kann als störend empfunden werden, vor allem wenn es regelmäßig und mehrmals am Tag vorkommt. Da es gleichzeitig auch keine Anzeichen dafür gibt, dass Menschen sich langfristig an hohe Lautstärken gewöhnen, ist langfristiger Schallschutz unumgänglich.
Im folgenden Blogartikel haben wir die wichtigsten Informationen zum Thema Schallschutz und ÖPNV für Sie zusammengetragen. Erfahren Sie hier, wie RAU® den Unterschied macht.
Schienenverkehrslärm durch Straßenbahnen und Buslärm: Was ist gemeint?
Im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) kommen bislang überwiegend Busse mit Dieselantrieben zum Einsatz, da diese als besonders wirtschaftlich und zuverlässig gelten. Dadurch entsteht beim Anfahren eine erhebliche Geräuschkulisse, die nicht nur wartende Fahrgäste, sondern auch Anwohnerinnen und Anwohner als sehr störend empfinden können. Auch das Rollen der Reifen über eine raue Fahrbahn sowie die Antriebsgeräusche der Motoren und Getrieben erzeugen Lärm.
Im Vergleich dazu sind Straßenbahnen beziehungsweise Trams in der Regel leiser, da sie auf Schienen fahren und elektrisch betrieben werden. Dennoch können auch Straßenbahnen Lärm verursachen, beispielsweise durch Rad-Schiene-Geräusche, also die Roll- und Kurvengeräusche von Schienenfahrzeugen, Tür- und Bremsgeräusche sowie Schienenstöße.
In beiden Fällen hängt die Lärmbelastung jedoch auch von weiteren, variablen Faktoren ab, wie Geschwindigkeit, Streckenführung und Dämmung der Umgebung. Um Lärmschutz für Anwohner zu garantieren, ist es deshalb notwendig, den Verordnungen des Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) nachzukommen.
Immissionsgrenzwerte und die Verordnung über den Bau und Betrieb von Straßenbahnen
In Deutschland sind Lärmschutz und die zugehörigen Richtwerte für Straßenverkehrslärm gesetzlich verankert. Somit ist auch der ÖPNV durch Straßenbahnen und Busse an diese Grenzwerte gebunden. Auch die sogenannte „Verordnung über den Bau und Betrieb von Straßenbahnen (BOStrab)“ ist relevant. Diese gibt konkret für Straßenbahnen und deren Schienenbau vor, dass eine „größtmögliche Laufruhe“ gewährleistet werden soll. Zusätzlich gibt es noch weitere Richtlinien, die beispielsweise für Busse im ÖPNV relevant sind. So liegt der Emissionsgrenzwert für Reifen bei etwa drei bis vier dB.
Die folgenden Immissionsrichtwerte gelten für sämtliche Geräuschimmissionen und dürfen deshalb nicht langfristig überschritten werden:
Gebietsart | Grenzwert in db(A)
Tag
Nacht
Industriegebiet
70 dB
70 dB
Gewerbegebiet
65 dB
50 dB
Urbane Gebiete
63 dB
45 dB
Kerngebiete, Dorf- und Mischgebiete
60 dB
45 dB
Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungen
55 dB
40 dB
Reine Wohngebiete
50 dB
35 dB
Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten
45 dB
35 dB
Warum Lärmschutz und ÖPNV zusammengehören
Es ist kein Geheimnis, dass Lärm negative Auswirkungen auf Gesundheit und allgemeines Wohlbefinden von Menschen haben kann. Besonders beim Leben in der Stadt lassen sich Lärmquellen wie eben Busse und Straßenbahnen jedoch nur schwer vermeiden. Aus diesem Grund ist Lärmschutz auch in diesem Bereich sehr wichtig. So bietet beispielsweise eine akustische Fahrzeug- und Fahrwegüberwachung die Möglichkeit, Emissionserhöhung durch Faktoren wie Verschleiß zeitnah zu erkennen und zu beheben. Gleichzeitig steigt so die Akzeptanz der Anwohnenden gegenüber dem ÖPNV, was wiederum den Städten und Landkreisen zugutekommt.
Lärmschutz im Schienenverkehr und an Busstrecken: Schallschutzwände helfen
Um Lärm durch Bussen und Straßenbahnen zu reduzieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Abhilfe schaffen können. So gibt es Maßnahmen an der Quelle, sprich den Fahrzeugen oder Wägen, wie die Konstruktion und Kapselung des Verbrennungsmotors, der Einsatz von Schalldämpfern oder die Nutzung von Elektroantrieben, die sehr effektiv sind. Auch die Fahrzeugbestellung und -herstellung berücksichtigt im Idealfall bereits Schallemissionsreduzierung, da das Nachrüsten oft schwierig oder teuer ist. Betriebliche Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen können zwar helfen, erfordern jedoch oft einen höheren organisatorischen Aufwand der Gemeinden und Städte und können den ÖPNV darüber hinaus unattraktiver machen.
Schallschutzwände sind ebenfalls eine Option, auch wenn sie im öffentlichen Personenverkehr durch Busse und Straßenbahnen nur vereinzelt genutzt werden, beispielsweise an Busbahnhöfen oder Endstationen mit P+R-Anbindung. So kann durch den Einsatz von begrünbarem Schallschutz wie der RAU® Klimawand ein Schalldämmwert von 68 dB und eine Schallabsorption von 20 dB erzielt, während Canwool, ein Schallabsorber aus Hanffaser, mindestens eine Schallabsorption von 10 dB und eine Schalldämmung von 28 dB ermöglicht. Geht es bei Ihrem Projekt um eine zeitlich begrenzte, aber flexible Abschirmung, bietet sich hingegen das RAU® Klimawand S Schnellbausystem an.